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Serviceverpackungen: Änderungen ab dem 12.08.2026

Für Serviceverpackungen gelten ab dem 12.08.2026 in Deutschland neue Regelungen. Dadurch ändern sich die Vorgaben zur Systembeteiligung von bestimmten Verpackungen. Die bisherige Möglichkeit, dass die Kosten über vorlizenzierte Serviceverpackungen abgewickelt werden, entfällt künftig.

Für Sie als Kunde bedeutet das vor allem mehr Transparenz: Die anfallenden Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Systembeteiligung werden künftig separat ausgewiesen.

Was ändert sich konkret?

Die Systembeteiligungskosten werden zukünftig nicht mehr pauschal in der bisherigen Form berücksichtigt, sondern als eigener Kostenbestandteil ausgewiesen. Dadurch können Sie die Zusammensetzung Ihrer Preise jederzeit nachvollziehen.

Die entsprechenden Kosten werden transparent dargestellt:

  • direkt am jeweiligen Artikel

  • im Warenkorb

  • im Checkout

  • auf Ihrer Rechnung

Für wen gelten die Änderungen?

Die Regelungen betreffen bestimmte gewerbliche Anwendungen von Serviceverpackungen. Privatkunden sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen. 

Welche Kosten im Einzelfall anfallen, hängt von der jeweiligen Verpackung und ihrer gesetzlichen Einstufung ab.

Warum erfolgt die separate Ausweisung?

Die getrennte Darstellung sorgt für eine klare und nachvollziehbare Übersicht aller Preisbestandteile. So sehen Sie jederzeit transparent, wie sich die Gesamtkosten Ihrer Bestellung zusammensetzen.

Was gilt für individuell bedruckte Serviceverpackungen?

Wenn Sie Serviceverpackungen mit individuellem Druck (eigenes Logo, Firmennamen oder Design) bedrucken lassen, können für Sie zusätzliche gesetzliche Pflichten gelten. Nach der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kann Ihr Unternehmen in diesen Fällen als „Erzeuger“ der Verpackung eingestuft werden. Damit können bestimmte Anforderungen und Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Verpackung verbunden sein.

Häufig gestellte Fragen

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die typischerweise erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt und anschließend an Endverbraucher abgegeben werden, beispielsweise To-go-Verpackungen, Tragetaschen oder Becher.

Für bestimmte Verpackungen fallen gesetzlich vorgeschriebene Systembeteiligungskosten an. Diese werden künftig separat dargestellt, um eine transparente Preisübersicht zu gewährleisten. 

Nein. Die Systembeteiligungskosten werden als separater Bestandteil ausgewiesen und bleiben dadurch für Sie nachvollziehbar. 

Die gesetzlichen Pflichten hängen von Ihrer individuellen Rolle als Verwender oder Inverkehrbringer der Verpackung ab. Bei Fragen empfehlen wir, die für Sie geltenden gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Serviceverpackungsgebühr?

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